Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Cottbus vom 10. November 2016 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt 1/3, die Klägerin 2/3 der Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst zu tragen haben .
Die Revision wird zugelassen.
Im Streit ist ein Prüfbescheid der Beklagten, mit dem Sozialversicherungsbeiträge und Umlagebeträge nachgefordert werden.
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