LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 03.12.2021
L 1 KR 1/17
Normen:
SGG § 197a;
Fundstellen:
DStR 2022, 1820
NZS 2022, 437
Vorinstanzen:
SG Cottbus, vom 10.11.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 6 R 343/15

Sozialversicherungsbeitragspflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbHVorliegen von Weisungsgebundenheit als entscheidendes Merkmal für eine abhängige BeschäftigungQualifizierte Mehrheit am Stammkapital und Sperrminorität (vorliegend verneint)

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.12.2021 - Aktenzeichen L 1 KR 1/17

DRsp Nr. 2022/5963

Sozialversicherungsbeitragspflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH Vorliegen von Weisungsgebundenheit als entscheidendes Merkmal für eine abhängige Beschäftigung Qualifizierte Mehrheit am Stammkapital und Sperrminorität (vorliegend verneint)

Der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH steht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis, wenn er weder über eine qualifizierte Mehrheit am Stammkapital der GmbH noch über eine Sperrminorität verfügt, mittels derer er ihm nicht genehme Beschlüsse der Gesellschafterversammlung verhindern kann.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Cottbus vom 10. November 2016 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt 1/3, die Klägerin 2/3 der Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst zu tragen haben .

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

SGG § 197a;

Tatbestand

Im Streit ist ein Prüfbescheid der Beklagten, mit dem Sozialversicherungsbeiträge und Umlagebeträge nachgefordert werden.