LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 04.06.2021
L 26 BA 61/19
Normen:
SGB IV § 28p Abs. 1; SGG § 197a;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 03.05.2019 - Vorinstanzaktenzeichen S 71 KR 372/16

Sozialversicherungsbeitragspflicht für eine Tätigkeit als ChauffeurAnforderungen für eine statusrechtliche Beurteilung

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.06.2021 - Aktenzeichen L 26 BA 61/19

DRsp Nr. 2021/17612

Sozialversicherungsbeitragspflicht für eine Tätigkeit als Chauffeur Anforderungen für eine statusrechtliche Beurteilung

Die Tätigkeit eines Chauffeurs für ein Fahrdienstleistungen anbietendes Unternehmen wird als abhängige Beschäftigung ausgeführt, wenn eine Eingliederung in die betriebliche Arbeitsorganisation erfolgt und eine Weisungsunterworfenheit beim Auftraggeber besteht. Weitere Merkmale sind u.a. das Fehlen eines unternehmerischen Risikos und das zur Verfügung stellen der benötigten Fahrzeuge.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 3. Mai 2019 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst zu tragen haben.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB IV § 28p Abs. 1; SGG § 197a;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um eine Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen und Umlagen für die Zeit vom 1. Juli 2011 bis 31. Dezember 2014 in Höhe von insgesamt 5.264,81 Euro wegen einer Tätigkeit der Beigeladenen zu 1. bis 3. für die Klägerin.