LSG Nordrhein-Westfalen - Anerkenntnisurteil vom 14.12.2022
L 8 BA 159/19
Normen:
SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1-2; SGB IV a.F. § 7a Abs. 1 S. 1-2; SGB IV § 7a Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Dortmund, vom 11.04.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 69 R 399/15

Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit als PhysiotherapeutAbgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger TätigkeitWeisungsgebundenheit und Eingliederung in die Arbeitsorganisation

LSG Nordrhein-Westfalen, Anerkenntnisurteil vom 14.12.2022 - Aktenzeichen L 8 BA 159/19

DRsp Nr. 2023/7561

Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit als Physiotherapeut Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit Weisungsgebundenheit und Eingliederung in die Arbeitsorganisation

Eine Tätigkeit zur Erbringung physiotherapeutischer Leistungen für eine Praxis für Physiotherapie auf der Grundlage eines "Vertrags über freie Mitarbeit" unterliegt der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung, wenn sie im Sinne einer funktionsgerecht dienenden Teilhabe an einem fremden Arbeitsprozess gegenüber dem Auftraggeber weisungsgebunden und in dessen Arbeitsorganisation eingegliedert ist und Indizien fehlen, die für eine Selbstständigkeit sprechen.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 11.4.2019 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese Kosten selbst zu tragen haben.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1-2; SGB IV a.F. § 7a Abs. 1 S. 1-2; SGB IV § 7a Abs. 1;

Tatbestand