Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 2.9.2013 wird zurückgewiesen. Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin 7/8 und der Beigeladene zu 1) 1/8, jeweils mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2) bis 4), die ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|