Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist als internationaler Berater von Berufsfußballspielern tätig. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) sah diese Tätigkeit als gewerblich an und erließ für die Streitjahre (1988, 1990 bis 1992) entsprechende Gewerbesteuermeßbescheide.Mit der Sprungklage trug der Kläger unter Berufung auf ein Gutachten von Prof. Dr. ... vom 3. September 1993 vor, er erziele Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit, weil er den Beruf eines beratenden Betriebswirts oder einen ähnlichen Beruf ausübe.
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