BFH vom 28.07.1995
III B 14/93

Splittingtarif für ausländische Arbeitnehmer - grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage

BFH, vom 28.07.1995 - Aktenzeichen III B 14/93

DRsp Nr. 2001/1224

Splittingtarif für ausländische Arbeitnehmer - grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage

Die Rechtsfrage, ob der Splittingtarif auch im Inland ansässigen EU-Arbeitnehmern zu gewähren ist, deren Ehegatte im Heimatland lebt, ist von grundsätzlicher Bedeutung.

Für die Praxis:

Im Rahmen der durch das EuGH-Urteil in Sachen Schumacker ausgelösten Reform der deutschen Grenzpendlerbesteuerung durch das JStG 1996 hat der Gesetzgeber die Splittingvergünstigung auch auf die im Inland ansässigen EU-Arbeitnehmer erstreckt, deren Ehegatten im EU-Ausland wohnen (vgl. § 1 a Abs. 1 EStG 1996, der nach § 52 Abs. 2 EStG in nicht bestandskräftigen Fällen rückwirkend anzuwenden ist).