I. Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) ist eine Kapitalgesellschaft englischen Rechts mit Sitz und Geschäftsleitung in Großbritannien, die im dritten Quartal des Jahres 1993 eine Tournee durch die Bundesrepublik Deutschland (Bundesrepublik) mit der Künstlergruppe X durchführte. Inländischer Vertragspartner (Vergütungsschuldner) war die M-GmbH. Diese nahm den Steuerabzug gemäß § 50a Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) von der vereinbarten Vergütung vor. Sie meldete die einbehaltene Einkommensteuer bei dem Antragsgegner und Beschwerdegegner (Finanzamt --FA--) am 8. Oktober 1993 an und führte sie ab.
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