Der Änderungsbescheid vom 09.04.2013 wird aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Kläger sind für das Streitjahr (2010) zusammen zur Einkommensteuer veranlagte Eheleute. Sie bewohnen seit mehr als zehn Jahren ein selbstgenutztes Einfamilienhaus, das in der Nähe des Flughafens A in der sog. Flugschneise steht. Der Flughafen verfügt über eine unanfechtbare Betriebserlaubnis.
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