FG Düsseldorf - Urteil vom 20.11.2013
7 K 1301/13 E
Normen:
EStG § 22 Nr. 3;

Steuerbarkeit einer Entschädigungszahlung für Fluglärm: Anspruchsverzicht des Grundstückseigentümers als Leistung i.S. des § 22 Nr. 3 EStG - Stillhalte- und Wohlverhaltenspflichten des Zahlungsempfängers

FG Düsseldorf, Urteil vom 20.11.2013 - Aktenzeichen 7 K 1301/13 E

DRsp Nr. 2014/13711

Steuerbarkeit einer Entschädigungszahlung für Fluglärm: Anspruchsverzicht des Grundstückseigentümers als Leistung i.S. des § 22 Nr. 3 EStG – Stillhalte- und Wohlverhaltenspflichten des Zahlungsempfängers

Eine vertraglich ausbedungene Entschädigungszahlung für Fluglärm gegen Verzicht des betroffenen Grundstückseigentümers auf Ansprüche gegen die Betreiberin des Flughafens stellt kein Entgelt für Leistungen i.S. des § 22 Nr. 3 EStG dar, wenn sie ungeachtet der Vereinbarung von Stillhalte- und Wohlverhaltenspflichten des Zahlungsempfängers im Wesentlichen als Ausgleich der Beeinträchtigungen des Grundstücks durch den Flugbetrieb anzusehen ist und damit ein veräußerungsähnlicher Vorgang im privaten Bereich in Gestalt der Aufgabe einer grundstücksbezogenen Rechtsposition vorliegt.

Tenor

Der Änderungsbescheid vom 09.04.2013 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 22 Nr. 3;

Tatbestand

Die Kläger sind für das Streitjahr (2010) zusammen zur Einkommensteuer veranlagte Eheleute. Sie bewohnen seit mehr als zehn Jahren ein selbstgenutztes Einfamilienhaus, das in der Nähe des Flughafens A in der sog. Flugschneise steht. Der Flughafen verfügt über eine unanfechtbare Betriebserlaubnis.