FG Hamburg - Urteil vom 08.12.2021
2 K 53/19
Normen:
EStG § 15;
Fundstellen:
DStRE 2022, 905

Steuerbarkeit von Vergleichszahlungen durch Bank wegen vermeintlich fehlerhafte Anlageberatung als Sonderbetriebseinnahmen

FG Hamburg, Urteil vom 08.12.2021 - Aktenzeichen 2 K 53/19

DRsp Nr. 2022/3014

Steuerbarkeit von Vergleichszahlungen durch Bank wegen vermeintlich fehlerhafte Anlageberatung als Sonderbetriebseinnahmen

Nimmt ein Mitunternehmer seine Bank wegen diverser Pflichtverletzungen aus einem Anlagevertrag in Anspruch und verpflichtet sich die Bank zum Ersatz des Schadens, welcher dem Mitunternehmer durch die von der Bank angeratene Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft entstanden ist, so führt dies zu einem laufenden Sonderbetriebsgewinn nach § 15 EStG, wenn die Kommanditbeteiligung beim Kläger verbleibt (im Anschluss an BFH v. 17.03.2021, IV R 20/18).

Normenkette:

EStG § 15;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob Vergleichszahlungen wegen einer vermeintlich fehlerhaften Anlageberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an Publikumskommanditgesellschaften als Sonderbetriebseinnahmen steuerbar sind.

Der Kläger beteiligte sich als Kommanditist mit einer Einlage in Höhe von ... € an der A GmbH & Co. KG (Beigeladene zu 1.) und mit einer Einlage in Höhe von ... € an der B GmbH & Co. KG (Beigeladene zu 2.; zusammen: die Beigeladenen). Bei den Beigeladenen handelt es sich um Publikumskommanditgesellschaften, die mit Kapitallebensversicherungspolicen am Zweitmarkt gewerblich handelten.