EuGH - Urteil vom 27.06.2017
C-74/16
Normen:
AEUV Art. 107 Abs. 1;
Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Vorinstanzen:
Juzgado de lo Contencioso-Administrativo n° 4 de Madrid (Verwaltungsgericht Nr. 4 Madrid, Spanien) - 26.01.2016,

Steuerbefreiung für eine Kongregation der katholischen Kirche für BaumaßnahmenKein Verfolgen eines religiösen ZwecksTätigkeiten wirtschaftlicher ArtQualifizierung als staatliche BeihilfeCongregación als UnternehmenUnterrichtstätigkeitenGemischte Nutzung eines GebäudesSelektiver wirtschaftlicher Vorteil

EuGH, Urteil vom 27.06.2017 - Aktenzeichen C-74/16

DRsp Nr. 2017/10902

Steuerbefreiung für eine Kongregation der katholischen Kirche für Baumaßnahmen Kein Verfolgen eines religiösen Zwecks Tätigkeiten wirtschaftlicher Art Qualifizierung als staatliche Beihilfe Congregación als Unternehmen Unterrichtstätigkeiten Gemischte Nutzung eines Gebäudes Selektiver wirtschaftlicher Vorteil

Eine Steuerbefreiung der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Art, die eine Kongregation der katholischen Kirche für Baumaßnahmen auf einem Grundstück erhält, das für Tätigkeiten bestimmt ist, mit denen kein strikt religiöser Zweck verfolgt wird, kann unter das Verbot in Art. 107 Abs. 1 AEUV fallen, wenn und soweit diese Tätigkeiten wirtschaftlicher Art sind, was das vorlegende Gericht zu prüfen hat.

Normenkette:

AEUV Art. 107 Abs. 1;

Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Art. 107 Abs. 1 AEUV.