Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen werden nicht erstattet.
Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist, ob der Erwerb eines Nießbrauchsrechts an einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb nach § 13a ErbStG befreit ist.
Die Klägerin war verheiratet mit F. T.-Q., der am 02.05.2014 verstorben ist. Alleinerbin ist die Klägerin; auf den Erbschein des Amtsgerichts C-Stadt vom 25.02.2015 wird Bezug genommen. Die Klägerin ist am 28.11.1949 geboren.
Zum Nachlass gehörten unter anderem Nießbrauchsrechte an den Kommanditanteilen der H-GmbH und Co. KG (im Folgenden: KG), den Geschäftsanteilen der H-GmbH (im Folgenden: GmbH) sowie am weiteren Sonderbetriebsvermögen und außerdem an dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb.
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