Die Kläger sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Die Kläger haben zwei, im Streitjahr 18 und 25 Jahre alte Kinder. Der Kläger betreibt in A in dem den Klägern je zur ideellen Hälfte gehörenden Einfamilienhaus ein Ingenieurbüro für Bauwesen.
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