Steuerberatungskosten; Nachlassverbindlichkeit - Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten, die bereits als Nachlassverbindlichkeit berücksichtigt worden sind
FG Niedersachsen, Urteil vom 15.12.2005 - Aktenzeichen 10 K 191/00
DRsp Nr. 2006/11793
Steuerberatungskosten; Nachlassverbindlichkeit - Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten, die bereits als Nachlassverbindlichkeit berücksichtigt worden sind
1. § 10 Abs. 1 Nr. 6EStG erfasst alle Ausgaben, die dem Stpfl. dadurch entstehen, dass er zur Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten oder zur Wahrnehmung seiner steuerlichen Rechte fremde Hilfe in Anspruch nimmt.2. Auch Beratungskosten, die dem Erben im Zusammenhang mit der ErbSt-Erklärung erwachsen, entstehen im Besteuerungsverfahren und sind Steuerberatungskosten i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 6EStG.3. Haben die Steuerberatungskosten als Nachlassverbindlichkeiten i.S. des § 10 Abs. 5ErbStG den steuerpflichtigen Erwerb des Vermögens des Erblassers gemindert, steht das dem Sonderausgabenabzug für die Steuerberatungskosten nicht entgegen.
Streitig ist die Berücksichtigung der Steuerberatungskosten in Zusammenhang mit der Erstellung einer Erbschaftssteuererklärung als Sonderausgaben gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 6 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
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