FG Niedersachsen - Urteil vom 11.12.2008
1 K 27/06
Normen:
KStG § 27 Abs. 3;

Steuerbescheinigung nach § 27 Abs. 3 KStG entfaltet Bindungswirkung für den Steuerpflichtigen; Garantiedividende; Bindungswirkung; Steuerbescheinigung

FG Niedersachsen, Urteil vom 11.12.2008 - Aktenzeichen 1 K 27/06

DRsp Nr. 2010/11722

Steuerbescheinigung nach § 27 Abs. 3 KStG entfaltet Bindungswirkung für den Steuerpflichtigen; Garantiedividende; Bindungswirkung; Steuerbescheinigung

1. Der Bescheid nach § 27 Abs. 3 KStG ist Grundlagenbescheid für den Bescheid über die gesonderte Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos zum folgenden Feststellungszeitpunkt. 2. Eine Bindungswirkung für den Stpfl. entfaltet erst die nach § 27 Abs. 3 KStG ausgestellte Steuerbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenen Muster. 3. Solange diese Steuerbescheinigung nicht angefochten wird, ist ihr Inhalt für die Zwecke der Besteuerung für die FÄ und auch für die FG materiell-rechtlich bindend.

Normenkette:

KStG § 27 Abs. 3;

Tatbestand:

Zwischen den Parteien ist streitig, ob die im Streitjahr 2003 dem Kläger zugeflossene Garantiedividende in Höhe von EUR 451.209,75, soweit sie auf steuerverstrickte Anteile entfällt, in voller Höhe steuerpflichtig ist oder aber ob das Halbeinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 Einkommensteuergesetz (EStG) anzuwenden oder zumindest die Tarifermäßigung nach § 34 EStG zu gewähren ist.