Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 06.06.2019 – 14 K 3001/18 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine im Jahr 2008 mit einem Stammkapital von 100.000 € gegründete GmbH.
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