Wer von daheim aus betrieblich oder beruflich tätig ist, kann zumindest einen Teil der Raumkosten steuerlich absetzen. Was den Umfang der abziehbaren Aufwendungen angeht, wird ab 2023 zwischen häuslichem Arbeitszimmer (möglicher Ansatz der Kosten in tatsächlicher Höhe) und Homeoffice (Abzug der Tagespauschale bis zu 1.260 € pro Jahr) unterschieden. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Besonderheiten für die Steuererklärungen 2023 zu beachten sind, lesen Sie im folgenden Beitrag.
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können Mandanten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehen, wenn es den Mittelpunkt ihrer gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet.
Tipp Beispiele, in denen das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bilden kann, lassen sich dem BMF-Schreiben vom 15.08.2023 - IV C 6 - S 2145/19/10006 :027 entnehmen.
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