Mit dem Schreiben konkretisiert und erläutert das BMF die Neuregelungen zum Steuerabzug für häusliche Arbeitszimmer sowie den Ansatz der "Homeoffice-Pauschale" ab dem VZ 2023 (Neuregelung § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr 6b und 6c EStG).
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