FG Bremen - Urteil vom 05.12.2018
1 K 73/16 (3)
Normen:
DBA HKG-S Art. 3 Abs. 5;
Fundstellen:
EFG 2019, 593

Steuerfreiheit von Gewinnanteilen aus der Beteiligung an einer deutschen Kommanditgesellschaft nach dem DBA HKG-S; Gewinne eines Unternehmens aus dem Betrieb von Seeschiffen im internationalen Verkehr

FG Bremen, Urteil vom 05.12.2018 - Aktenzeichen 1 K 73/16 (3)

DRsp Nr. 2019/3353

Steuerfreiheit von Gewinnanteilen aus der Beteiligung an einer deutschen Kommanditgesellschaft nach dem DBA HKG-S; Gewinne eines Unternehmens aus dem Betrieb von Seeschiffen im internationalen Verkehr

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Die übrigen Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

DBA HKG-S Art. 3 Abs. 5;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Steuerfreiheit von Gewinnanteilen der Klägerin aus der Beteiligung an einer deutschen Kommanditgesellschaft nach dem "Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Schifffahrtsunternehmen auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen" (im Folgenden: DBA HKG-S).

Die Klägerin ist ein Reedereiunternehmen, das in der Rechtsform einer Hongkong Limited mit dem Geschäftsgegenstand "Containerized Transportation" betrieben wird und internationale Schiffstransporte durchführt. Die Klägerin und ihre vertretungsberechtigten Organe haben ihren Sitz in Hongkong.

Die Geschäftsanteile der Klägerin wurden im Streitjahr zu 100% von der X gehalten.

Die X ist als Gesellschaft mit beschränkter Haftung ... registriert und hat ihren Hauptsitz in Hongkong. (...)