I. Am 16. September 1988 wurde beim Hauptzollamt L --Zollamt (ZA) W-- das Pferd P zum freien Verkehr abgefertigt. Den Antrag gab die Spedition ab. Als Empfänger war auf dem Zollbeleg angegeben "Reitsportzentrum X-GmbH H.J. Mustermann". Die Begleitrechnung des Lieferanten war an das "Sportzentrum X - H.J. Mustermann" adressiert. Die auf Grundlage der Rechnungswerte errechneten Eingangsabgaben wurden bar bei der Zahlstelle des ZA eingezahlt.
Am 30. November 1988 wurde ebenfalls durch die Spedition bei demselben ZA die Abfertigung des Pferdes N zum freien Verkehr veranlasst. Als Empfänger weist der Zollbeleg "Reitsportzentrum X-GmbH Herrn Mustermann" aus. Die Begleitrechnung war vom Lieferanten an "Herrn H.J. Mustermann, X" gerichtet. Die auf Grundlage des Rechnungswertes errechneten Eingangsabgaben wurden ebenfalls bar bezahlt.
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