FG Düsseldorf - Urteil vom 06.11.2012
9 K 2351/12 E
Normen:
EStG § 4 Abs. 4;

Steuerliche Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses - Fehlende Regelung der Arbeitszeit

FG Düsseldorf, Urteil vom 06.11.2012 - Aktenzeichen 9 K 2351/12 E

DRsp Nr. 2013/2169

Steuerliche Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses – Fehlende Regelung der Arbeitszeit

Die steuerliche Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses setzt voraus, dass die Arbeitsleistung – sofern sie sich nicht aus der Art der Tätigkeit ergibt – durch Festlegung der Arbeitszeiten geregelt oder durch Stundenaufzeichnungen nachgewiesen werden muss. Die Vereinbarung der monatlich 45-stündigen Mitwirkung bei verwaltungstechnischen Arbeiten in einer Zahnarztpraxis in Abhängigkeit von der betrieblichen Notwendigkeit reicht hierfür jedenfalls dann nicht aus, wenn keine Anschreibungen über die geleisteten Arbeitsstunden erstellt worden sind.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 4;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die steuerliche Anerkennung eines Arbeitsvertrages, den der Kläger mit der Klägerin geschlossen hat.

Der Kläger erzielt seit 1985 als Zahnarzt in "A" Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. Er ermittelt seinen Gewinn durch Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG).

Er schloss mit Datum vom 27.02.1985 einen Arbeitsvertrag mit der Klägerin. Dieser wurde mit Vertrag vom 11.01.1993 mit im Wesentlichen folgendem Inhalt neu gefasst:

Der z.Z. bestehende Arbeitsvertrag wird mit Wirkung zum 1.1.1993 wie folgt neu gefaßt: