FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 27.10.2010
1 K 46/09
Normen:
EStG § 13;

Steuerliche Anerkennung von Verlusten aus einer Pferdezucht

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.10.2010 - Aktenzeichen 1 K 46/09

DRsp Nr. 2011/5730

Steuerliche Anerkennung von Verlusten aus einer Pferdezucht

Die Einstufung einer über einen längeren Zeitraum defizitär betriebenen Pferdezucht als Liebhabereibetrieb richtet sich maßgeblich nach der Betriebsgröße und dem verfolgten züchterischen Konzept.

Normenkette:

EStG § 13;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die steuerliche Anerkennung von Verlusten aus einer Pferdezucht.

Die Insolvenzschuldnerin (nachfolgend I) betrieb ab 1995 eine Pferdezucht mit etwa 30 Pferden. In den Wirtschaftsjahren 1995/1996 bis 2003/2004 erklärte sie hieraus Verluste aus Land- und Forstwirtschaft in Höhe von insgesamt 701.891 Euro und wurde zunächst antragsgemäß veranlagt. Wegen der näheren Einzelheiten der wirtschaftlichen Entwicklung der Pferdezucht wird auf die bei den Bilanzakten befindlichen Jahresabschlüsse sowie die Ausführungen in der Einspruchsentscheidung verwiesen. Im Anschluss an eine Kreditkündigung verwertete die Hauptgläubigerin der I ihr Sicherungsgut und ließ die von I gehaltenen Pferde versteigern. Durch Beschluss in 2006 eröffnete das Amtsgericht über das Vermögen der I das Insolvenzverfahren. Auf das vorab eingeholte Gutachten des vorläufigen Insolvenzverwalters wird Bezug genommen.