FG Niedersachsen - Urteil vom 14.12.2021
6 K 20/21
Normen:
EStG § 33;

Steuerliche Berücksichtigung der Aufwendungen für medizinische Behandlungen als außergewöhnliche Belastung

FG Niedersachsen, Urteil vom 14.12.2021 - Aktenzeichen 6 K 20/21

DRsp Nr. 2022/6891

Steuerliche Berücksichtigung der Aufwendungen für medizinische Behandlungen als außergewöhnliche Belastung

Normenkette:

EStG § 33;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob Aufwendungen für die mit einer künstlichen Befruchtung zusammenhängenden medizinischen Behandlungen sowie hierdurch veranlasste Fahrtkosten sowie weitere Aufwendungen für eine professionelle Zahnreinigung als außergewöhnliche Belastung der Klägerin im Sinne von § 33 des Einkommensteuergesetzes - EStG - zu berücksichtigen sind.

Die Klägerin war im Streitjahr ledig und erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

Der Partner der Klägerin, X, leidet an einer chromosomalen Translokation (sogenannte balancierte reziproke Translokation), einer genetischen Veränderung, welche mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu führt, dass ein gemeinsames Kind schwerste körperliche oder geistige Behinderungen erleidet und unter Umständen nicht lebensfähig ist. Auf den Befund des Universitätsklinikums B vom xx.yy.zzzz über die zytogenetische Untersuchung des X (Anlage 9 zur Klageschrift) wird Bezug genommen.

Die Klägerin begab sich zum Ende des Jahres 2018 zusammen mit X im Kinderwunschzentrum A (nachfolgend: Kinderwunschzentrum) in Behandlung.