1. Der zuletzt ergangene Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuermessbescheid 2002 werden dahingehend abgeändert, dass das zu versteuernde Einkommen und der Gewerbeertrag unter Berücksichtigung weiterer Aufwendungen in Höhe von xxx.xxx EUR und entsprechender Anpassung der Gewerbesteuerrückstellung vermindert und die Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuermessbetrag dementsprechend herabgesetzt werden. Dem beklagten Finanzamt wird aufgegeben, die Steuer- bzw. -messbeträge zu errechnen.
2. Das beklagte Finanzamt trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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