FG München - Urteil vom 11.12.2020
8 K 152/19
Normen:
EStG § 15 Abs. 1 S. 1; BGB § 358 Abs. 3;

Steuerliche Beurteilung der Sonderbetriebseinnahme eines Kommanditisten bei Beteiligung an einer Fonds-KG aus einer Vergleichszahlung zur Abgeltung eines Anspruchs auf Rückabwicklung

FG München, Urteil vom 11.12.2020 - Aktenzeichen 8 K 152/19

DRsp Nr. 2022/1276

Steuerliche Beurteilung der Sonderbetriebseinnahme eines Kommanditisten bei Beteiligung an einer Fonds-KG aus einer Vergleichszahlung zur Abgeltung eines Anspruchs auf Rückabwicklung

Stichwort: Sonderbetriebseinnahme eines Kommanditisten bei Beteiligung an einer Fonds-KG aus einer Vergleichszahlung zur Abgeltung eines Anspruchs auf Rückabwicklung wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung beim Erwerb des finanzierten KG-Anteils

Tenor

1

Die Klage wird abgewiesen.

2

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

3

Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 1 S. 1; BGB § 358 Abs. 3;

Gründe

I.

Strittig ist, ob der Kläger im Streitjahr erhaltene Zahlungen aus einem Vergleich mit der Bank B-W in dem Verfahren vor dem Landgericht (LG) S (Aktenzeichen .../12) als Gewinn aus Sonderbetriebsvermögen als Kommanditist der ABC GmbH & Co. 2002 KG versteuern muss.