I.
Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) sind Eheleute, die für das Streitjahr (2006) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Der Kläger war im Streitjahr als Arbeitnehmer der S in Libyen eingesetzt. S ist die Tochtergesellschaft eines inländischen Unternehmens; ihr Sitz und ihre Geschäftsleitung befinden sich auf den Virgin Islands.
Die Kläger hatten zunächst keine Einkommensteuererklärung abgegeben, weshalb der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) die Einkünfte des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit auf 20.000 EUR geschätzt hat. Während des daraufhin angestrengten Klageverfahrens vor dem Finanzgericht (FG) wurde eine Einkommensteuererklärung eingereicht, aus der sich höhere als die genannten Einkünfte ergeben.
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