BFH, vom 04.09.1990 - Vorinstanzaktenzeichen IX B 10/90
Steuerliche Einstufung von Werbungskosten ersetzenden Leistungen einer Rechtsschutzversicherung
BVerfG, Beschluß vom 19.06.1991 - Aktenzeichen 2 BvR 906/91
DRsp Nr. 2005/15708
Steuerliche Einstufung von Werbungskosten ersetzenden Leistungen einer Rechtsschutzversicherung
Die fachgerichtliche Annahme, daß angefallene Prozeßkosten im Ergebnis ohne Einfluß auf die zu zahlende Einkommensteuer sind, weil Versicherungsleistungen zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählen, soweit sie die als Werbungskosten zu berücksichtigenden Prozeßkosten ersetzen, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.