FG Münster, vom 01.07.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 2727/09
Steuerliche Folgen des Übergangs von der Einnahmen-Überschussrechnung zum Betriebsvermögensvergleich
BFH, Urteil vom 12.12.2013 - Aktenzeichen IV R 31/10
DRsp Nr. 2014/3204
Steuerliche Folgen des Übergangs von der Einnahmen-Überschussrechnung zum Betriebsvermögensvergleich
NV: Die Berücksichtigung eines Betrags für Feldinventar bei der Ermittlung des Übergangsgewinns infolge des Wechsels von der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gemäß § 13aEStG zur Einnahmen-Überschussrechnung bedeutet keinen Verzicht auf die in R 14 Abs. 2EStR geregelte Billigkeitsmaßnahme der Finanzverwaltung, nach der Feldinventar nicht bilanziert werden muss.
1. Der durch Betriebsvermögensvergleich gem. § 4 Abs. 1EStG ermittelte Gewinn ist – ggfls. im Wege des Erlasses aus Billigkeitsgründen gem. § 163 S. 1 AO – um Zu- und Abschläge zu korrigieren, die sich aus dem Wechsel von der Einnahmen-Überschussrechnung zum Betriebsvermögensvergleich ergeben.
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