BFH - Urteil vom 12.12.2013
IV R 31/10
Normen:
AO § 163 S. 1; EStG § 4 Abs. 1; EStG § 4 Abs. 3;
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 01.07.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 2727/09

Steuerliche Folgen des Übergangs von der Einnahmen-Überschussrechnung zum Betriebsvermögensvergleich

BFH, Urteil vom 12.12.2013 - Aktenzeichen IV R 31/10

DRsp Nr. 2014/3204

Steuerliche Folgen des Übergangs von der Einnahmen-Überschussrechnung zum Betriebsvermögensvergleich

NV: Die Berücksichtigung eines Betrags für Feldinventar bei der Ermittlung des Übergangsgewinns infolge des Wechsels von der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gemäß § 13a EStG zur Einnahmen-Überschussrechnung bedeutet keinen Verzicht auf die in R 14 Abs. 2 EStR geregelte Billigkeitsmaßnahme der Finanzverwaltung, nach der Feldinventar nicht bilanziert werden muss.

1. Der durch Betriebsvermögensvergleich gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelte Gewinn ist – ggfls. im Wege des Erlasses aus Billigkeitsgründen gem. § 163 S. 1 AO – um Zu- und Abschläge zu korrigieren, die sich aus dem Wechsel von der Einnahmen-Überschussrechnung zum Betriebsvermögensvergleich ergeben.