BFH - Beschluss vom 12.10.2015
VIII B 143/14
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; EStG § 36 Abs. 2 S. 1 Nr. 2;
Fundstellen:
BFH/NV 2016, 40
ZIP 2015, 2487
ZInsO 2016, 654
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 16.10.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 1508/11

Steuerliche Folgen des Versterbens des Insolvenzschuldners während des laufenden Verbraucherinsolvenzverfahrens

BFH, Beschluss vom 12.10.2015 - Aktenzeichen VIII B 143/14

DRsp Nr. 2015/19883

Steuerliche Folgen des Versterbens des Insolvenzschuldners während des laufenden Verbraucherinsolvenzverfahrens

NV: Die Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen auf die Einkommensteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen, die aus Mitteln des Nachlasses während des Nachlassinsolvenzverfahrens erzielt werden, kommt nur im Rahmen einer Veranlagung des oder der Erben in Betracht, die Schuldner des Nachlassinsolvenzverfahrens sind. Die Einkommensteuerbescheide sind an den Nachlassinsolvenzverwalter zu richten.

1. Der Tod des Schuldners nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bewirkt ohne weiteres eine Überleitung des bisherigen Insolvenzverfahrens in das Nachlassinsolvenzverfahren. Das bisherige Insolvenzverfahren nimmt daher ohne Unterbrechung seinen Fortgang mit dem Erben als neuem Schuldner. 2. Eine nach der Insolvenzeröffnung entstehende Steuerschuld für Einkünfte, die während der Nachlassverwaltung aufgrund der Anlage von Mitteln des Nachlasses erzielt werden, ist eine Masseverbindlichkeit i.S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 i.V. mit § 324 Abs. 1 InsO. 3. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens aus der Insolvenzmasse an das Finanzamt entrichtete Steuerabzugsbeträge können gem. § 36 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG nur auf Steuerschulden angerechnet werden, die zu den Masseverbindlichkeiten i.S. von § 55 Abs. 1 InsO gehören.

Tenor