FG Baden-Württemberg, vom 16.10.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 1508/11
Steuerliche Folgen des Versterbens des Insolvenzschuldners während des laufenden Verbraucherinsolvenzverfahrens
BFH, Beschluss vom 12.10.2015 - Aktenzeichen VIII B 143/14
DRsp Nr. 2015/19883
Steuerliche Folgen des Versterbens des Insolvenzschuldners während des laufenden Verbraucherinsolvenzverfahrens
NV: Die Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen auf die Einkommensteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen, die aus Mitteln des Nachlasses während des Nachlassinsolvenzverfahrens erzielt werden, kommt nur im Rahmen einer Veranlagung des oder der Erben in Betracht, die Schuldner des Nachlassinsolvenzverfahrens sind. Die Einkommensteuerbescheide sind an den Nachlassinsolvenzverwalter zu richten.
1. Der Tod des Schuldners nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bewirkt ohne weiteres eine Überleitung des bisherigen Insolvenzverfahrens in das Nachlassinsolvenzverfahren. Das bisherige Insolvenzverfahren nimmt daher ohne Unterbrechung seinen Fortgang mit dem Erben als neuem Schuldner.2. Eine nach der Insolvenzeröffnung entstehende Steuerschuld für Einkünfte, die während der Nachlassverwaltung aufgrund der Anlage von Mitteln des Nachlasses erzielt werden, ist eine Masseverbindlichkeit i.S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 i.V. mit § 324 Abs. 1InsO.3. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens aus der Insolvenzmasse an das Finanzamt entrichtete Steuerabzugsbeträge können gem. § 36 Abs. 2 S. 1 Nr. 2EStG nur auf Steuerschulden angerechnet werden, die zu den Masseverbindlichkeiten i.S. von § 55 Abs. 1InsO gehören.
Tenor
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