FG München - Urteil vom 10.07.2023
7 K 3340/18
Normen:
AEUV Art. 49; DBA-Irland (1962) Art. III Abs. 1 S. 1;

Steuerliche Nichtberücksichtigung finaler Fremdwährungs- verluste im Zusammenhang mit der Aufgabe der irischen Betriebsstätte der Organgesellschaft; Finale Betriebsstättenverluste im Zusammenhang mit Währungsverlusten

FG München, Urteil vom 10.07.2023 - Aktenzeichen 7 K 3340/18

DRsp Nr. 2023/10582

Steuerliche Nichtberücksichtigung finaler Fremdwährungs- verluste im Zusammenhang mit der Aufgabe der irischen Betriebsstätte der Organgesellschaft; Finale Betriebsstättenverluste im Zusammenhang mit Währungsverlusten

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

AEUV Art. 49; DBA-Irland (1962) Art. III Abs. 1 S. 1;

Gründe

I.

Gegenstand der Klage ist die steuerliche Nichtberücksichtigung finaler Fremdwährungs- verluste im Zusammenhang mit der Aufgabe der irischen Betriebsstätte der Organgesellschaft ABC Deutschland GmbH i.H. von ... €.

Die Klägerin ist eine Kapitalgesellschaft mit Sitz in München. Der Gegenstand ihres Unternehmens ist die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von sowie der Handel mit ... Produkten aller Art im In- und Ausland.

Die Klägerin ist (körperschaftsteuerlich) Organträgerin der Firma ABC Deutschland GmbH, deren Wirtschaftsjahr jeweils vom 01.04. bis 31.03. lief. Die Organgesellschaft unterhielt in Irland eine Betriebstätte, die mit Wirkung zum 01.01.2007 veräußert wurde. Die Abwicklungsarbeiten erfolgten teilweise noch im Wirtschaftsjahr 2007/2008.