EuGH - Urteil vom 19.07.2012
Rs. C-48/11
Normen:
EWR-Abkommen Art. 31; EWR-Abkommen Art. 40; Richtlinie 133/2009/EG vom 19.10.2009 Art. 2 Buchst. e; AEUV Art. 267;
Fundstellen:
DStRE 2013, 148
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Vorinstanzen:
Korkein hallinto-oikeus (Finnland) - 31.1.2011,

Steuerpflicht für Austausch von Anteilen zwischen Gesellschaften in Mitgliedstaaten und EWR-Drittstaaten; Vorabentscheidungsersuchen des finnischen Korkein hallinto-oikeus

EuGH, Urteil vom 19.07.2012 - Aktenzeichen Rs. C-48/11

DRsp Nr. 2012/15465

Steuerpflicht für Austausch von Anteilen zwischen Gesellschaften in Mitgliedstaaten und EWR-Drittstaaten; Vorabentscheidungsersuchen des finnischen Korkein hallinto-oikeus

Art. 31 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vom 2. Mai 1992 steht Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats, nach denen ein Austausch von Anteilen zwischen einer im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats ansässigen Gesellschaft und einer Gesellschaft mit Sitz im Hoheitsgebiet eines dem EWR angehörenden Drittlands einer steuerpflichtigen Veräußerung von Anteilen gleichgestellt wird, während ein solcher Vorgang steuerlich neutral wäre, wenn daran nur inländische oder in anderen Mitgliedstaaten ansässige Gesellschaften beteiligt wären, entgegen, sofern zwischen dem betreffenden Mitgliedstaat und dem Drittland ein Abkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen besteht, das einen ebenso wirksamen Informationsaustausch zwischen nationalen Behörden vorsieht wie die Bestimmungen der des Rates vom 19. Dezember 1977 über die gegenseitige Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Bereich der direkten Steuern sowie der Richtlinie 2011/16/EU des Rates vom 15. Februar 2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Aufhebung der Richtlinie 77/799; dies zu prüfen ist Sache des vorlegenden Gerichts.