Die Beteiligten streiten über die Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen.
Der Kläger hat im Jahr 2000 bei der ... Versicherung ... zwei Darlehen aufgenommen, und zwar über 105.450 DM bzw. 50.000 DM. Diese Darlehen wurden mit bestehenden Lebensversicherungsverträgen (Vertrags-Nr. 1 und 2, ebenfalls bei der ... Versicherung ...) abgesichert. Mit dem Auszahlungsbetrag von 153.210 DM erwarb der Kläger Anteile an diversen offenen Aktienfonds.
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