EuGH - Urteil vom 25.05.1989
Rs 15/88
Normen:
Richtlinie 69/335 Art. 11 ;
Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Steuerrecht - Harmonisierung - Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital - Aufnahme von Obligationsanleihen - Erhebung von Abgaben, ohne daß einer der in der Richtlinie 69/335 vorgesehenen Ausnahmefälle vorliegt - Unzulässigkeit - [Richtlinie 69/335 des Rates, Artikel 11 und 12] -

EuGH, Urteil vom 25.05.1989 - Aktenzeichen Rs 15/88

DRsp Nr. 2006/17733

Steuerrecht - Harmonisierung - Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital - Aufnahme von Obligationsanleihen - Erhebung von Abgaben, ohne daß einer der in der Richtlinie 69/335 vorgesehenen Ausnahmefälle vorliegt - Unzulässigkeit - [Richtlinie 69/335 des Rates, Artikel 11 und 12] -

»Artikel 11 der Richtlinie 69/335 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital ist dahin auszulegen, daß ein Mitgliedstaat von Kapitalgesellschaften im Sinne des Artikels 3 der Richtlinie auf die Aufnahme einer Obligationsanleihe - ein Vorgang, der unter Artikel 11 der Richtlinie fällt - keine andere Abgabe als die in Artikel 12 der Richtlinie genannten Abgaben und Steuern erheben darf; Artikel 12 enthält nämlich eine abschließende Liste anderer Abgaben und Steuern als der Steuer auf die Ansammlung von Kapital, mit denen die Kapitalgesellschaften im Zusammenhang mit den in den Artikeln 10 und 11 genannten Vorgängen belegt werden dürfen ( vgl. das Urteil vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 36/86, Dansk Sparinvest, Slg. 1988, 409 ).« Tenor: