Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuer - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Sechste Richtlinie - Räumlicher Geltungsbereich - Beförderungsleistungen im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten - Schiffsrundfahrten in den Hoheitsgewässern und in internationalen Gewässern - Verpflichtung zur Besteuerung hinsichtlich der in den Hoheitsgewässern zurückgelegten Teilstrecke - Verstoß - Keine Rechtfertigung;
EuGH, Urteil vom 23.05.1996 - Aktenzeichen Rs C-331/94
DRsp Nr. 2006/12765
Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuer - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Sechste Richtlinie - Räumlicher Geltungsbereich - Beförderungsleistungen im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten - Schiffsrundfahrten in den Hoheitsgewässern und in internationalen Gewässern - Verpflichtung zur Besteuerung hinsichtlich der in den Hoheitsgewässern zurückgelegten Teilstrecke - Verstoß - Keine Rechtfertigung;
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