Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Vorsteuerabzug - Investitionsgüter - Berichtigung des ursprünglichen Vorsteuerabzugs - Voraussetzungen für die Anwendung von Artikel 20 Absatz 2 der Sechsten Richtlinie - Erwerb der Güter durch einen Steuerpflichtigen für Zwecke seiner wirtschaftlichen Tätigkeiten - Beurteilungskriterien - Steuerpflichtiger, der diese Voraussetzungen erfuellt - Recht auf Vorsteuerabzug - Einschränkende nationale Maßnahme - Anwendbarkeit der für Abweichungen geltenden Vorschriften;
EuGH, Urteil vom 11.07.1991 - Aktenzeichen Rs C-97/90
DRsp Nr. 2006/13454
Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Vorsteuerabzug - Investitionsgüter - Berichtigung des ursprünglichen Vorsteuerabzugs - Voraussetzungen für die Anwendung von Artikel 20 Absatz 2 der Sechsten Richtlinie - Erwerb der Güter durch einen Steuerpflichtigen für Zwecke seiner wirtschaftlichen Tätigkeiten - Beurteilungskriterien - Steuerpflichtiger, der diese Voraussetzungen erfuellt - Recht auf Vorsteuerabzug - Einschränkende nationale Maßnahme - Anwendbarkeit der für Abweichungen geltenden Vorschriften;
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