Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Wirtschaftliche Tätigkeiten im Sinne von Artikel 4 der Sechsten Richtlinie - Erstellung einer Rentabilitätsstudie durch eine Gesellschaft, die beabsichtigt, eine wirtschaftliche Tätigkeit aufzunehmen - Spätere Aberkennung der Eigenschaft als Steuerpflichtiger - Ausser in Fällen von Betrug oder Mißbrauch unzulässig - [Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 3] -
EuGH, Urteil vom 29.02.1996 - Aktenzeichen Rs C-110/94
DRsp Nr. 2006/17505
Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Wirtschaftliche Tätigkeiten im Sinne von Artikel 4 der Sechsten Richtlinie - Erstellung einer Rentabilitätsstudie durch eine Gesellschaft, die beabsichtigt, eine wirtschaftliche Tätigkeit aufzunehmen - Spätere Aberkennung der Eigenschaft als Steuerpflichtiger - Ausser in Fällen von Betrug oder Mißbrauch unzulässig - [Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 3] -
»Selbst die ersten Investitionsausgaben, die für die Zwecke eines Unternehmens getätigt werden, können als wirtschaftliche Tätigkeiten im Sinne des Artikels 4 der Sechsten Richtlinie 77/388 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern angesehen werden, und die Steuerbehörde hat in diesem Zusammenhang die erklärte Absicht des Unternehmens, mehrwertsteuerpflichtige Tätigkeiten aufzunehmen, zu berücksichtigen.
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