EuGH - Urteil vom 11.07.1989
Rs 323/87
Normen:
EWGV Art. 169 ; EWGV Art. 95 ;
Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Steuerrecht - Inländische Abgaben - Bestimmungen des Vertrages - Gegenstand - Abgaben, die geeignet sind, andere Produktionen mittelbar zu schützen - Konkurrierende Waren - Rum und Branntwein aus Wein oder Trester - Steuerregelung, die die einheimischen Waren zu Lasten der konkurrierenden eingeführten Waren begünstigt - Unzulässigkeit;

EuGH, Urteil vom 11.07.1989 - Aktenzeichen Rs 323/87

DRsp Nr. 2006/14064

Steuerrecht - Inländische Abgaben - Bestimmungen des Vertrages - Gegenstand - Abgaben, die geeignet sind, andere Produktionen mittelbar zu schützen - Konkurrierende Waren - Rum und Branntwein aus Wein oder Trester - Steuerregelung, die die einheimischen Waren zu Lasten der konkurrierenden eingeführten Waren begünstigt - Unzulässigkeit;

»Artikel 95 insgesamt bezweckt, den freien Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten unter normalen Wettbewerbsbedingungen dadurch zu gewährleisten, daß jede Form des Schutzes, die aus einer die Waren aus anderen Mitgliedstaaten diskriminierenden inländischen Besteuerung folgen könnte, beseitigt und die vollkommene Wettbewerbsneutralität der inländischen Besteuerung für inländische und eingeführte Erzeugnisse sichergestellt wird. Bei seiner Anwendung ist zu berücksichtigen, daß Rum und Branntwein aus Wein und aus Trester aufgrund der Eigenschaften, die sie als Destillate gemein haben, miteinander in Wettbewerb stehen. Diese Erzeugnisse dürfen daher nicht in einer Art und Weise besteuert werden, daß die inländische Produktion begünstigt wird.