Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Steuerrecht - Inländische Abgaben - Diskriminierung - Verbot - Mehrwertsteuererhebung bei der Einfuhr von Waren aus einem anderen Mitgliedstaat durch einen Nichtsteuerpflichtigen - Verpflichtung der Mitgliedstaaten zum Erlaß von Maßnahmen, die es ermöglichen, die im Wert der eingeführten Ware enthaltene restliche Mehrwertsteuer zu berücksichtigen;
EuGH, Urteil vom 26.02.1991 - Aktenzeichen Rs C-159/89
DRsp Nr. 2006/13528
Steuerrecht - Inländische Abgaben - Diskriminierung - Verbot - Mehrwertsteuererhebung bei der Einfuhr von Waren aus einem anderen Mitgliedstaat durch einen Nichtsteuerpflichtigen - Verpflichtung der Mitgliedstaaten zum Erlaß von Maßnahmen, die es ermöglichen, die im Wert der eingeführten Ware enthaltene restliche Mehrwertsteuer zu berücksichtigen;
»Ein Mitgliedstaat verstösst gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 95 EWG-Vertrag, wenn er nicht die erforderlichen Maßnahmen trifft, um Personen, die nicht mehrwertsteuerpflichtig sind und schon in einem anderen Mitgliedstaat mit der Mehrwertsteuer belastete Gegenstände ins Inland einführen, ohne daß sie die Erstattung dieser Steuer haben erlangen können, das Recht zu gewähren, von der bei der Einfuhr geschuldeten Mehrwertsteuer den Betrag der im Ausfuhrmitgliedstaat entrichteten Mehrwertsteuer abzuziehen, der im Zeitpunkt der Einfuhr noch im Wert der Gegenstände enthalten ist, während die Lieferung gleichartiger Waren durch Nichtsteuerpflichtige im Inland nicht der Mehrwertsteuer unterliegt.
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