Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Steuerrecht - Inländische Abgaben - System der Besteuerung von Bier - Erhebung der Verbrauchsteuer auf die Warmwürze ohne Rücksicht auf den Brauschwund, der bis zur Herstellung des Fertigerzeugnisses eintritt - Pauschale Berechnung des Ausgleichs der Verbrauchsteuer bei der Einfuhr und der Rückvergütung bei der Ausfuhr - Vereinbarkeit mit den Artikeln 95 Absatz 1 und 96 EWG-Vertrag - Voraussetzungen - Zugrundelegung eines Brauschwunds, der über dem bestimmter einheimischer Erzeuger liegt - Unzulässigkeit;
EuGH, Urteil vom 26.06.1991 - Aktenzeichen Rs C-153/89
DRsp Nr. 2006/13466
Steuerrecht - Inländische Abgaben - System der Besteuerung von Bier - Erhebung der Verbrauchsteuer auf die Warmwürze ohne Rücksicht auf den Brauschwund, der bis zur Herstellung des Fertigerzeugnisses eintritt - Pauschale Berechnung des Ausgleichs der Verbrauchsteuer bei der Einfuhr und der Rückvergütung bei der Ausfuhr - Vereinbarkeit mit den Artikeln 95 Absatz 1 und 96 EWG-Vertrag - Voraussetzungen - Zugrundelegung eines Brauschwunds, der über dem bestimmter einheimischer Erzeuger liegt - Unzulässigkeit;
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