EuGH - Urteil vom 06.09.2012
Rs. C-324/11
Fundstellen:
BB 2012, 2337
BFH/NV 2012, 1757
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Vorinstanzen:
Legfelsõbb Bíróság (Ungarn) - 21.4.2011,

Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 9 - Begriff Steuerpflichtiger - Recht auf Vorsteuerabzug - Verweigerung - Grundsatz der Steuerneutralität - Rechnungsaussteller, der im Einzelunternehmerregister gelöscht wurde - Rechnungsaussteller, der der Pflicht nicht nachgekommen ist, seine Mitarbeiter bei der Steuerverwaltung anzumelden - Pflicht des Steuerpflichtigen, sich zu vergewissern, dass sich der Rechnungsaussteller gegenüber der Steuerverwaltung vorschriftsgemäß verhalten hat

EuGH, Urteil vom 06.09.2012 - Aktenzeichen Rs. C-324/11

DRsp Nr. 2012/18323

Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 9 - Begriff 'Steuerpflichtiger' - Recht auf Vorsteuerabzug - Verweigerung - Grundsatz der Steuerneutralität - Rechnungsaussteller, der im Einzelunternehmerregister gelöscht wurde - Rechnungsaussteller, der der Pflicht nicht nachgekommen ist, seine Mitarbeiter bei der Steuerverwaltung anzumelden - Pflicht des Steuerpflichtigen, sich zu vergewissern, dass sich der Rechnungsaussteller gegenüber der Steuerverwaltung vorschriftsgemäß verhalten hat

1. Die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem und der Grundsatz der Steuerneutralität sind dahin auszulegen, dass es der Steuerbehörde untersagt ist, einem Steuerpflichtigen das Recht auf Abzug geschuldeter oder entrichteter Mehrwertsteuer für ihm erbrachte Dienstleistungen allein mit der Begründung zu verweigern, dass dem Aussteller der Rechnung die Einzelunternehmerlizenz entzogen worden sei, bevor er die fraglichen Dienstleistungen erbracht oder die betreffende Rechnung ausgestellt habe, wenn diese alle nach Art. 226 der Richtlinie vorgeschriebenen Angaben enthält, insbesondere diejenigen, die zur Bestimmung des Ausstellers der Rechnung und der Art der erbrachten Dienstleistungen erforderlich sind.