EuGH - Urteil vom 18.01.2007
Rs C-313/05
Normen:
EG Art. 234 ; EG Art. 25 ; EG Art. 28 ; EG Art. 90 ; Richtlinie 92/12/EWG Art. 3 Abs. 1 ; Richtlinie 92/12/EWG Art. 3 Abs. 3 ;
Fundstellen:
EuZW 2007, 416
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Steuerrecht: Inländische Abgaben - Kraftfahrzeugsteuer - Akzise - Gebrauchtwagen - Einfuhr

EuGH, Urteil vom 18.01.2007 - Aktenzeichen Rs C-313/05

DRsp Nr. 2008/3421

Steuerrecht: Inländische Abgaben - Kraftfahrzeugsteuer - Akzise - Gebrauchtwagen - Einfuhr

»1. Eine Akzise wie die in Polen durch das Gesetz vom 23. Januar 2004 über die Akzise vorgesehene, die für Personenkraftwagen nicht wegen des Überschreitens der Grenze anfällt, stellt keinen Einfuhrzoll und keine Abgabe gleicher Wirkung im Sinne von Art. 25 EG dar. 2. Art. 90 Abs. 1 EG ist dahin auszulegen, dass er einer Akzise entgegensteht, wenn ihr Betrag für Gebrauchtfahrzeuge, die älter als zwei Jahre sind und in einem anderen Mitgliedstaat als dem die Akzise erhebenden Mitgliedstaat erworben wurden, höher ist als der restliche Betrag der Akzise, der zu einem Teil des Verkaufswerts von gleichartigen Fahrzeugen geworden ist, die vorher in dem die Akzise erhebenden Mitgliedstaat zugelassen waren. Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, zu prüfen, ob die im Ausgangsverfahren fragliche Regelung, insbesondere die Anwendung von Art. 7 der Verordnung des Finanzministers vom 22. April 2004 über die Senkung der Akzisesätze, eine solche Folge hat.