Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Steuerrecht: Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Lieferung von Gegenständen - Art. 8 Abs. 1 Buchst. a - Glasfaserkabel, das zwei Mitgliedstaaten verbindet und teilweise außerhalb des Hoheitsgebiets der Gemeinschaft liegt - Auf die Länge des in seinem Hoheitsgebiet verlegten Kabels beschränkte Steuerhoheit jedes Mitgliedstaats - Keine Besteuerung des in der ausschließlichen Wirtschaftszone, auf dem Festlandssockel und auf hoher See befindlichen Teils
EuGH, Urteil vom 29.03.2007 - Aktenzeichen Rs C-111/05
DRsp Nr. 2008/3371
Steuerrecht: Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Lieferung von Gegenständen - Art. 8 Abs. 1 Buchst. a - Glasfaserkabel, das zwei Mitgliedstaaten verbindet und teilweise außerhalb des Hoheitsgebiets der Gemeinschaft liegt - Auf die Länge des in seinem Hoheitsgebiet verlegten Kabels beschränkte Steuerhoheit jedes Mitgliedstaats - Keine Besteuerung des in der ausschließlichen Wirtschaftszone, auf dem Festlandssockel und auf hoher See befindlichen Teils
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.