EuGH - Urteil vom 15.11.2007
Rs C-330/05
Normen:
Richtlinie 92/12/EWG Art. 7 Abs. 4 ; Richtlinie 92/12/EWG Art. 9 Abs. 3 ;
Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Steuerrecht: Verbrauchsteuern - Mineralöle - Atypische Beförderungsart

EuGH, Urteil vom 15.11.2007 - Aktenzeichen Rs C-330/05

DRsp Nr. 2008/3091

Steuerrecht: Verbrauchsteuern - Mineralöle - Atypische Beförderungsart

»1. Art. 9 Abs. 3 der Richtlinie 92/12/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren in der durch die Richtlinie 92/108/EWG des Rates vom 14. Dezember 1992 geänderten Fassung erlaubt es nicht, Heizöl generell im Verbrauchsmitgliedstaat der Verbrauchsteuer zu unterwerfen, das in einem anderen Mitgliedstaat von einer Privatperson für ihren Eigenbedarf erworben und von ihr selbst, gleich auf welche Weise, in den Verbrauchsmitgliedstaat befördert worden ist. 2. Die Beförderung von 3 000 l Heizöl durch eine Privatperson mittels dreier sogenannter IBC-Behälter im Laderaum eines Lieferwagens ist eine "atypische Beförderungsart" im Sinne des Art. 9 Abs. 3 der Richtlinie 92/12 in der durch die Richtlinie 92/108 geänderten Fassung.