FG Sachsen - Urteil vom 16.12.2021
8 K 625/21
Normen:
EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
DStRE 2023, 463

Steuerrechtliche Berückichtigung von Überschusseinkünften bei Betriesaufspaltung durch Nutzungsüberlassung eines Grundstücks

FG Sachsen, Urteil vom 16.12.2021 - Aktenzeichen 8 K 625/21

DRsp Nr. 2022/6745

Steuerrechtliche Berückichtigung von Überschusseinkünften bei Betriesaufspaltung durch Nutzungsüberlassung eines Grundstücks

Tenor

Der geänderte Einkommensteuerbescheid 2011 vom 03.05.2021 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 10.05.2021 wird dahingehend geändert, dass die Einkommensteuer auf 0 EUR herabgesetzt wird. Die geänderten Bescheide über Einkommensteuer 2012, 2013 und 2015 jeweils vom 19.11.2020 und über Einkommensteuer 2014 und den Gewerbesteuermessbetrag 2012 bis 2014 jeweils vom 20.05.2020 in Gestalt der zusammengefassten Einspruchsentscheidung vom 10.05.2021 werden dahingehend geändert, dass Kapitalerträge aus verdeckten Gewinnausschüttungen der A. GmbH nicht berücksichtigt werden.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 v.H. des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Normenkette:

EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1;

Tatbestand