BVerfG - Beschluß vom 21.04.1988
2 BvR 330/88
Normen:
AO §§ 370 393 ; GG Art. 2 Abs. 1 Art. 3 Abs. 1 ;
Fundstellen:
wistra 1988, 302
Vorinstanzen:
I. LG Stuttgart - Urteil vom 09.03.1987 - 10 KLs 45/85 143 Js 61/82,
BGH, vom 15.01.1988 - Vorinstanzaktenzeichen 3 StR 456/87

Steuerwahrheit und Schutz vor Selbstbezichtigung

BVerfG, Beschluß vom 21.04.1988 - Aktenzeichen 2 BvR 330/88

DRsp Nr. 1994/2532

Steuerwahrheit und Schutz vor Selbstbezichtigung

1. Art 2 Abs. 1 GG schreibt keinen lückenlosen Schutz gegen staatlichen Zwang zur Selbstbezichtigung vor ohne Rücksicht darauf, ob dadurch schutzwürdige Belange Dritter beeinträchtigt werden.2. Im Hinblick auf das aus Art. 3 Abs. 1 GG folgende Gebot zur gleichmäßigen Erfassung aller Steuerpflichtigen ist es sachlich gerechtfertigt, daß die Steuerpflichtigen bzw. die für diese im Steuerverfahren handelnden Personen zur wahrheitsgemäßen Auskunft verpflichtet sind ohne Rücksicht darauf, ob hierdurch Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten aufgedeckt werden.

Normenkette:

AO §§ 370 393 ; GG Art. 2 Abs. 1 Art. 3 Abs. 1 ;

Gründe:

Die angegriffenen Entscheidungen sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Die Bestrafung des Beschwerdeführers wegen der in Tateinheit begangenen Vergehen der Steuerhinterziehung verletzt ihn nicht in seinen Grundrechten.