Die angegriffenen Entscheidungen sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Die Bestrafung des Beschwerdeführers wegen der in Tateinheit begangenen Vergehen der Steuerhinterziehung verletzt ihn nicht in seinen Grundrechten.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|