Der Angeklagte veranlaßte vier Prostituierte des Straßenstrichs mit dem Versprechen eines beachtlichen Entgelts, den Mundverkehr und in zwei Fällen auch den Geschlechtsverkehr mit ihm vorzunehmen, bezahlte aber, wie er von vornherein beabsichtigt hatte, den versprochenen Lohn nicht.
Das Landgericht hat ihn wegen Betruges in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt und die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt.
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