Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Steuerhinterziehung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde; im übrigen ist der Angeklagte freigesprochen worden. Seine gegen die Verurteilung gerichtete Revision, mit der er die Verletzung formellen und materiellen Rechts rügt, hat im Ergebnis keinen Erfolg.
I. Nach den Feststellungen des Landgerichts machte der Angeklagte als Geschäftführer der T-L (T-L) in den Umsatzsteuervoranmeldungen für Januar 1998 und November 1998 sowie für das zweite Quartal 1999 unberechtigt Vorsteuern in Höhe von insgesamt 1,2 Mio. DM aus Rechnungen der I (I) geltend. Dabei wußte der Angeklagte, daß die I die in Rechnung gestellten Waren nicht geliefert hatte und daß die T-L ihrerseits auf die Rechnungen keine Zahlungen geleistet hatte.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|