Dem Beschwerdeführer wird Wiedereinsetzung in die Verfassungsbeschwerdefrist gewährt.
2.Der Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 2. Oktober 2020 -
Die Entscheidungen werden aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Landshut zurückverwiesen.
4.Das Land Bayern hat dem Beschwerdeführer die notwendigen Auslagen zu erstatten.
5.Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit im Verfassungsbeschwerdeverfahren wird auf 25.000 Euro (in Worten: fünfundzwanzigtausend Euro) festgesetzt.
I.
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die strafgerichtliche Verurteilung des Beschwerdeführers wegen Beleidigung eines - ihm persönlich und namentlich unbekannten - Staatsanwalts in einem Schreiben an den die Dienstaufsicht führenden Leitenden Oberstaatsanwalt.
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