Das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 18. Juni 2019 -
Die Entscheidungen werden aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Darmstadt zurückverwiesen.
3.Das Land Hessen hat dem Beschwerdeführer die notwendigen Auslagen zu erstatten.
4.
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