FG Niedersachsen - Urteil vom 12.12.2018
7 K 128/15
Normen:
EStG § 3 Nr. 12 S. 1;

Streit um die Berücksichtigung weiterer Betriebsausgaben bei der Ermittlung des Gewinns aus selbständiger Tätigkeit; Höhe der Entfernungspauschale bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

FG Niedersachsen, Urteil vom 12.12.2018 - Aktenzeichen 7 K 128/15

DRsp Nr. 2022/16720

Streit um die Berücksichtigung weiterer Betriebsausgaben bei der Ermittlung des Gewinns aus selbständiger Tätigkeit; Höhe der Entfernungspauschale bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

Normenkette:

EStG § 3 Nr. 12 S. 1;

Tatbestand

Die Kläger sind verheiratet und wurden im Streitjahr antragsgemäß zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Die Klägerin erzielt als Krankenschwester Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 19 Einkommensteuergesetz (EStG). Der Kläger erzielt als Programmierer Einkünfte aus selbstständiger Arbeit gemäß § 18 EStG. Er ermittelt seinen Gewinn durch Einnahme-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG.

Die Kläger reichten ihre Einkommensteuerklärungen für das Jahr 2011, 2012 und 2013 beim Beklagten jeweils mit den Gewinnermittlungen nach § 4 Abs. 3 EStG ein. Der Kläger ermittelte einen Gewinn aus seiner selbständiger Tätigkeit für 2011 von ... €, für 2012 von ... € und für 2013 von ... €. Für 2013 erklärte er Umsatzerlöse (netto) von ... €, einen Eigenverbrauch von ... € und vereinnahmte Umsatzsteuern von ... €, so dass er in der Gewinnermittlung Einnahmen von insgesamt ... € erfasste. Die geltend gemachten Betriebsausgaben betrugen ... €.