I.
Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 richtet sich gegen die Höhe des vom Arbeitsgericht festgesetzten Gebührenstreitwerts.
Der Beteiligte zu 2 (Kläger) hat im Ausgangsverfahren mit der Klage die Ausstellung und Herausgabe "einer Verdienstbescheinigung für den Zeitraum 15.05.1999 bis 30.09.1999" verlangt. Das Verfahren endete durch Klagerücknahme nach Übersendung von "Lohn- und Gehaltsabrechnungen" für einen Teil des streitigen Zeitraums. In dem zuvor anberaumten Gütetermin ist für beide Parteien niemand erschienen.
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